AGB

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Dana Thomas und dem Kunden, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde. Als Kunden gelten all diejenigen Personen, die Kurse und Veranstaltungen in Anspruch nehmen oder genommen haben.

2. Vertragsschluss und Buchung

Verträge zwischen Dana Thomas und dem Kunden kommen durch Angebot und Annahme im Sinne der §§ 145 ff. BGB zu Stande.

Die Anmeldung zu bzw. die Buchung der angebotenen Yogakursen stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Sinne des § 145 BGB dar.

Die Annahme der Buchung seitens Dana Thomas erfolgt durch Aushändigung einer Anmeldebestätigung oder Eintragung in eine Teilnehmerliste.

In der Anmeldebestätigung sind Daten zu Name, Anschrift, Telefonnummer sowie GKV aufzulisten, sofern diese Daten zur Rechnungsstellung und Kommunikation mit den gesetzlichen Krankenkassen notwendig sind.

Die Kursgebür ist 14 Tage nach Kursbeginn zu entrichten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Eine Teilnahme an gebuchten Veranstaltungen ohne Entrichtung des vollständigen Rechnungsbetrages ist ausgeschlossen.

Versicherte der AOK Plus legen spätestens am ersten Kurstag einen für den gemeldeten Kurszeitraum gültigen Gutschein ihrer Krankenkasse vor.

3. Kurs- und Veranstaltungsangebot

3.1. Kurszeitraum und Ort

Das Kursangebot mit Kursdaten sowie Veranstaltungsorten ist einsehbar auf der Internetseite: www.dana-yoga.de und wird fortlaufend aktualisiert.

Angeboten werden Yogakurse in Gruppen mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden sowie therapeutisches Yoga und Ernährungsberatung in Einzelkursen.

3.2.Änderungen

Dana Thomas behält sich das Recht vor, Kurszeiten und Kursorte in zumutbarer Weise zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig auf der Homepage bekannt gegeben.

Dana Thomas behält sich das Recht vor, bei Krankheit entsprechende Kurstermine zu verschieben, sich vertreten zu lassen oder in besonders schwerem Fall vom Vertrag zurück zu treten.

4.Gebühren

4.1. Preise

Der Yogakurs mit 10x 75 Minuten Yoga kostet 140 €.
Präventionskurse werden im Preis nicht rabattiert, da sie an vertragliche Regelungen mit den gesetzlichen Krankenkassen gebunden sind.

4.2. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt in bar vor Ort oder per Überweisung an das Konto:
Dana Thomas, VR Bank Meißen, IBAN: DE08 8509 5004 7651 9910 00

4.3. Sonderkonditionen für Präventionskurse ( AOK-Plus )

Eine vollständige Erstattung der Kursgebühr über die Krankenkasse kann erfolgen, wenn vom Kursteilnemer alle erforderlichen Bedingungen für die Teilnhame an einem Präventionskurs erfüllt werden.
Erstattet die AOK die Kursgebühr nach Ablauf des Kurses wider Erwarten nicht, ist diese vom Teilnehmer selbst zu zahlen.

5. Nichtteilnahme, Vertragsrücktritt

5.1. Versäumnis

Bei Versäumis durch Krankheit können bis zu 2x verpasste Kurseinheiten in den ersten beiden Wochen des nächsten Kurses nachgeholt werden.

Mit Absprache kann die Teilnahme in einem parallelen Kurs z.B. an einen anderen Wochentag erfolgen, wobei beide Kursorte zur Verfügung stehen.

Werden Kurseinheiten innerhalb dieser Frist nicht wahrgenommen, erlischt der Abspruch.

Bei Schichtarbeit / in Sonderfällen / bei Krankheit können in Absprache Ausnahmen vereinbart werden.

5.2. Abbruch, Nichtteilnahme

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Abbruchs, bei Versäumnis oder der anderweitigen Nichtteilnahme an einer gebuchten Veranstaltung kein Recht auf Rückerstattung der Kursgebühr seitens des Veranstalters besteht.
Teilnahmebescheinigungen für begonnene, aber nicht zu mind. 80 % in Anspruch genommende Kurse werden nicht ausgestellt. Die gesetzliche Krankenkasse fordert den Nachweis über die erfolgte Teilnahme ihrer Versicherten vom Yogalehrer.

5.3. Rücktritt vom Vertrag

Bis zu einer Woche vor Kursbeginn kann eine Anmeldung, z.B. aufgrund von Krankheit oder sonstigen Gründen widerrufen werden. Es ist nicht notwendig, den Grund für den Vertragsrücktritt zu nennen. Der Widerruf soll müdlich oder schriftlich erfolgen.
Ein Rücktritt aufgrund von Krankheit nach Ablauf des Kurses ist nicht möglich, da der Kursplatz ab Anmeldung für den Teilnehmer reserviert ist. Mit der Anmeldung des Teilnehmers auf den Platz im Kurs fallen für den Yogaleher Kosten an, die von der Kursgebühr gedeckt werden.

6. Haftung und gesundheitliche Beeinträchtigungen

6.1. gesundheitliche Beeinträchtigung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, dem Vertragspartner/ Kursleiter über bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen, psychische Erkrankungen, Schwangerschaft, künstliche Gelenke oder Besonderheiten vor Beginn des Kurses mitzuteilen.
Bei ernsthaften Erkrankungen ist eine Teilnahme nur mit Genehmigung des behandelnden Artztes möglich, welcher die Sporttauglichkeit bestätigt.
Letztlich behält sich Dana Thomas das Recht vor, über die Teilnahme am Kurs zu entscheiden.
Alle Angaben zu Gesundheit und Befindlichekeiten werden vertraulich behandelt und nicht gespeichert.Die Befragung dazu dient nur dem Schutz und der Gesundheit.

6.2. Haftung

Die Haftung auf Personen- und Sachschäden ist ausgeschlossen.
Die Teilnahme an den Angeboten erfolgt auf eigene Verantwortung des Vertragspartners.

6.3.

Es besteht eine Betriebshaftpflicht seitens Dana Thomas, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Teilnehmers zu genügen.

6.4. Wertgegenstände

Es kommt zu keiner Haftung seitens des Veranstalters in Bezug auf mitgebrachte Wertgegenstände der Vertragspartner/Kunden.

7. Datenschutz

Mit Vertragsabschluss werden die unter Punkt 2. genannten Daten erhoben und in elektronischer und nicht-elektronischer Form gespeichert. Die persönlichen Daten werden von Dana Thomas nur für die Betreuung im Rahmen der vereinbarten Leistung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

8. Salvatatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


Großthiemig, 13.07.2026